Allgemeine Geschäftsbedingungen der ART CATERING

Ein Betrieb der HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH

§ 1 Geltung der Bedingungen 

1.1 Für sämtliche von ART CATERING gegenüber dem Besteller erbrachte Leistungen gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers, die nicht durch ART CATERING ausdrücklich anerkannt werden, sind für diese unverbindlich, auch wenn ART CATERING diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn ART CATERING in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingung des Käufers die Leistung vorhaltlos vorgenommen hat.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen ART CATERING und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss 

2.1 Sämtliche Angebote vom ART CATERING sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass ART CATERING diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Der Vertragsabschluss erfolgt mit Auftragsbestätigung des Bestellers gegenüber ART CATERING bzw. durch eine Auftragsbestätigung von ART CATERING auf ein Angebot des Bestellers.

2.2 Spätestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Besteller die genaue Personenzahl schriftlich mitzuteilen. Die Angabe ist verbindlicher Vertragsbestandteil und kann bis spätestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung in Abstimmung ART CATERING um 5 % der im Vertrag angegebenen Personenzahl modifiziert werden.

2.3 Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit von Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Wird die Bestellung über einen längeren Zeitraum benötigt, kann der Besteller nach Absprache mit ART CATERING die Gesamtmenge auf verschiedene Bestellzeiten verteilen.

§ 3 Haftung für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen 

3.1 Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen des Bestellers wird keine Haftung übernommen,es sei denn, der Schaden beruht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten vom ART CATERING oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.

§ 4 Preise und Zahlung 

4.1 Abrechnungsgrundlage ist die von dem Besteller angegebene und gegebenenfalls nach der Maßnahme des § 2, 2.2 nachträglich modifizierte Teilnehmerzahl, bzw. die verbindlich bestellte Menge.

4.2 Die Abrechnung der Kaltgetränke erfolgt grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch, es sei denn, es sind verbindliche Mengen ausdrücklich vereinbart.

4.3 Wünscht der Besteller ein Limit für den Getränkeausschank, ist dies in der Bestellung oder spätestens bei der Annahme des Angebotes schriftlich anzugeben.

4.4 Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich inklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.5 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

4.6 Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzug netto zu zahlen. Der Besteller kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Verzugszinsen betragen für Unternehmer iSd. § 14 BGB gemäß § 288 II BGB acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, für Verbraucher fünf Prozentpunkte über diesem Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund soweit die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleiben hiervon unberührt.

4.7 ART CATERING ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld zu verrechnen; sie wird den Besteller über erfolgte Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ART CATERING berechtigt, gemäß § 367 BGB Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

4.8 Wenn vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen, ist ART CATERING berechtigt, die gesamte bestehende Restschuld sofort fällig zu stellen sowie weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

4.9 Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter und/oder Rechnungsempfänger, so haften beide als Gesamtschuldner. Ist der Rechnungsempfänger nicht identisch mit dem Besteller, so hat der Besteller eine verbindliche Erklärung des Rechnungsempfängers über die Kostenübernahme vorzulegen.

4.10 Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Sicherheit 

5.1 ART CATERING ist berechtigt von dem Besteller eine Anzahlung in der Höhe von mindestens 50 % der Auftragssumme zu fordern.

5.2 Verlangt ART CATERING von dem Besteller eine Vorschusszahlung innerhalb einer bestimmten Frist, erfolgt die Annahme des Auftrags unter der aufschiebenden Bedingung fristgerechter Zahlung. 

§ 6 Pauschalierter Vergütungsanspruch 

Kündigt der Besteller den Vertrag, so kann die ART CATERING folgende pauschalierte Abgeltung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen verlangen:

Kündigung ab 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des Bestellwertes
Kündigung ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des Bestellwertes

Dem Besteller bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Leistungen und Aufwendungen vorbehalten.

§ 7 Datenschutz 

Der Besteller ist damit einverstanden, dass die in Zusammenhang mit Abschluss und Durchführung des Vertrages anfallenden personenbezogenen Daten entsprechend den §§ 28, 29 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet werden.

§ 8 Haftung bei Pflichtverletzung 

8.1 Schadensersatzansprüche aufgrund von Pflichtverletzungen, die nicht vertragliche Hauptleistungsplichten betreffen, sind sowohl gegen ART CATERING als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

8.2 Die Haftungsbeschränkung des 8.1 gilt ebenso für mittelbare und entfernte Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung bezieht sich auf ausdrücklich erklärte Zusicherung, die den Besteller gerade gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Sie gilt dann nicht, soweit es sich bei den Folgeschäden um Schäden aus der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben handelt. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus sonstiger Produzentenhaftung bleiben hiervon unberührt.

8.3 Die Haftung ist bei Vertragsabschluss auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt.

§ 9 Leistung- und Erfüllungsplichten, Ausschlussfrist für Mängelanzeigen, Abtretungsverbot 

9.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ART CATERING zur Erbringung ihrer Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, hat ART CATERING, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten.

9.2 Offensichtliche Mängel der Leistung hat der Besteller bis spätestens zwei Wochen nach Leistungserbringung ART CATERING schriftlich anzuzeigen.

9.3 Ansprüche gegen ART CATERING bezüglich der Verletzung von Leistungspflichten stehen, soweit es sich um einen Unternehmer iSd. § 14 BGB handelt, nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schriftformerfordernis, Teilnichtigkeit 

10.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtbeziehungen zwischen ART CATERING und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Soweit der Besteller Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Dresden ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall der sachlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts, ist das Amtsgericht Dresden örtlich zuständig.

10.3 Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

§ 11 Streitbeilegungsverfahren

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG): Wir, HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten- Betriebsgesellschaft mbH, werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

ART CATERING

Ein Betrieb der HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten-Betriebsgesellschaft mbH

Am Sandberg 2
01454 Radeberg

Telefon: 03528 4880 44
Fax: 03528 4880 88
Mail: info@artcatering.de
Web: www.artcatering.de
www.hogasport.de

Download der AGB: AGB_ArtCatering_2017.pdf