Gäste bedienen sich an einem reichhaltigen Buffet bei einer Veranstaltung
Gäste bedienen sich an einem reichhaltigen Buffet bei einer Veranstaltung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Sächsisches Inklusionsgesetz und das Barrierefreie-Websites-Gesetz

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.artcatering.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

HOGASPORT Hotel-, Gastronomie- und Sportstätten- Betriebsgesellschaft mbH
Am Sandberg 2
01454 Radeberg

https://www.artcatering.de/kontakt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Barriere:

  • Einige Fotos sind nicht mit einem ALT-Tag versehen

Evaluationsmethode

Test über https://wave.webaim.org/
Test über Lighthouse accessibility scoring

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde selbst durchgeführt.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10
01097 Dresden

Postanschrift:
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564-12161
Fax: 0351 564-12169
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.03.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 20.03.2025 überprüft.